Ab 1. Oktober 2008 dürfen für Wohngebäude mit vier oder weniger Wohnungen, für welche vor dem 1. November 1977 der Bauantrag gestellt wurde, nur noch der bedarfsorientierte Energieausweise angefertigt werden.
Ab 1. Oktober 2008 dürfen für Wohngebäude mit vier oder weniger Wohnungen, für welche vor dem 1. November 1977 der Bauantrag gestellt wurde, nur noch der bedarfsorientierte Energieausweise angefertigt werden.