„me.“ = „Meister“
Bei Handwerkerleistungen die selbsternannten Profis von den gelernten und geprüften Profis zu unterscheiden, ist mitunter erst hinterher möglich (wenn es zu spät ist). Die Handwerkskammer Wiesbaden möchte diesen Zustand verbessern und hat das markenrechtlich geschützte Kürzel „me.“ in Umlauf gebracht. Auf Visitenkarten und in Firmenpräsentationen soll es schon gleich vorab auf die Qualifikation des jeweiligen Handwerkers hinweisen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Meine persönliche Meinung dazu: ich finde das gut. Wiederholt hatte ich mit gelernten Meistern zu tun, welche im zweiten Anlauf das saniert haben, was preiswertere Quereinsteiger oder „Entsendete“ von weither zuvor verhunzt haben. In denke dann häufig an das Zitat von John Ruskin, welches durchaus auch für das Handwerk seine Gültigkeit besitzt. Eine verbesserte Unterscheidbarkeit von Meistern und Nicht-Meistern ist dahingehend ein guter Ansatz, um Fehlentscheidungen bei der Auftragsvergabe vorzubeugen.
H. Pfeifer