- Baustellenbegehungen in regelmäßigen Intervallen oder an ausgesuchten Stichtagen, als baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
- Unterstützung in der Detailplanung zur Lösung bautechnischer Problemstellungen
- Dokumentation wesentlicher Sachverhalte in Baufortschritt und Ausführung
- Mängelmanagement mit Bewertung und Nachverfolgung bis zur Freimeldung
- Durchführung von Abnahmen
Das Argument, die Anwesenheit eines unabhängigen Dritten als prüfende Instanz sei verzichtbar, weil der Planer/Architekt gemäß Leistungsphase 8 (HOAI) ohnehin die Bauüberwachung schulde, klingt zunächst plausibel und wird, aus Kostengründen, häufig zum Entscheidungskriterium gegen eine separate Bauüberwachung. Es stellt sich jedoch die Frage, wie kritisch ein Planer/Architekt etwas prüft, was er selbst (unter Zeit- und Kostendruck) geplant und ausgeschrieben hat.
Erfahrene Bauherren und Projektsteuerer wissen, dass sich Kosten für Qualität nicht einsparen, sondern allenfalls nur zeitlich verlagern lassen. Entweder man bezahlt gleich einen guten Architekten und gute Firmen, oder man bezahlt später einem externen Bauüberwacher das, was man zuvor an Architekt und Firmen gespart hat, oder man bezahlt noch später an Gutachter und Rechtsanwälte das, was man zuvor an Architekt, Firmen und Bauüberwachung gespart hat.
Die Summe der Kosten für einen bestimmten Qualitätsstandard bleibt insofern etwa konstant – nur das Ausmaß des Ärgers für Auftraggeber und Auftragnehmer ist variabel. Wer es lieber stressfrei mag, verlagere die Kosten für Qualität nicht zu weit nach hinten.