Strohballen direkt aus der Landwirtschaft dämmen vergleichsweise gut (λ zwischen 0,045 und 0,080 W/mK) und sind ein nachhaltiger, regional verfügbarer und preisgünstiger Dämmstoff. Nun wurden die Anwendungsbereiche in der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) erweitert. Danach ist es möglich, Strohballen ohne zusätzlichen Putzträger auf der Innen- und Außenseite von Gebäuden direkt zu verputzen sowie für die Außendämmung von Mauerwerk einzusetzen.
Bislang musste man für diese Bauformen eine Genehmigung im Einzelfall einholen. Durch die neue abZ wird das Dämmen mit Stroh einfacher und wirtschaftlicher. Die bautechnischen Nachweise für die erweiterte Zulassung erbrachte der Fachverband Strohballenbau e.V. (FASBA) im Rahmen des Projektes „Strohbau 2012/2013“. In dessen Rahmen war auch eine Strohbaurichtlinie zu erarbeiten, welche als Leitfaden für die fachgerechte Umsetzung in der Praxis und die Ausbildung von Fachkräften dienen kann. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) förderte das Vorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Wie weit das Bauen mit Stroh perfektioniert werden kann, zeigt das Beispiel einer Kirche an der B191 im Mecklenburgischen Heiddorf / Neu Kaliß. In der ausgeführten Variante wird Passivhaus-Standard erreicht.
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© Henry Pfeifer