Seit 01.01.2009 schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, dass Neubauten einen MIndestanteil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken müssen. Dazu zählen z.B. Solaranlagen, Holz- und Pelletheizungen und Wärmepumpen.
Seit 01.01.2009 schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor, dass Neubauten einen MIndestanteil des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken müssen. Dazu zählen z.B. Solaranlagen, Holz- und Pelletheizungen und Wärmepumpen.