In einer Wohnung in einem neu errichteten Mehrfamilienhaus beklagten sich die Mieter über die Entstehung von Schimmel und eine zu hohe Luftfeuchtigkeit. Der Vermieter vermutete ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten. Die Mieter kündigten den Mietvertrag. Im Rahmen des folgenden Rechtsstreites wurde eine gutachterliche Untersuchung eingeleitet.
In der Wohnung wurde eine Langzeitmessung des Raumklimas vorgenommen, Dauer ca. 10 Tage. Begünstigend war der Umstand, dass mit dem Leerstehen der Wohnung definierte Bedingungen geschaffen waren. Ausgehend von einem Anfangsstand der Raumklimawerte wurde deren Entwicklung unter Abkopplung des Außenklimas (kein Betreten / Lüften der Wohnung während der Messung) aufgezeichnet. Die Auswertung zeigte eindeutig, trotz abgeschlossenen Systems, eine Zufuhr von Feuchtigkeit in der Verlaufsform einer Sättigungskurve. Als Ursache ergab sich nachstoßende Feuchtigkeit aus noch nicht vollständig abgetrockneten Massivbauteilen. Der Einfluss war für die Mieter mit üblichem Heizen und Lüften nicht zu kompensieren.
Hinweise zum Kurvenverlauf: die spitzenartige Absenkung der relativen Luftfeuchtigkeit wurde verursacht durch automatische Einschaltung der Heizung. Deren Steuerung war mit einem Außentemperatursensor gekoppelt.
© Henry Pfeifer