Im Rahmen eines Gerichtsstreits wegen Schimmel in einer Mietwohnung konnte ein vom Gericht bestellter Sachverständiger keine konstruktiven Mängel feststellen und empfahl dem Mieter ein sehr häufiges Lüften bis zu sieben Mal täglich. Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund ist dem Mieter ein solches Lüftungsverhalten nicht zuzumuten (LG Dortmund, AZ: 1 S 49/07)
© Henry Pfeifer