Die Mieterin einer Wohnung in einem neu errichteten Mehrfamilienhaus beklagte sich ca. 6 Monate nach dem Einzug über eine permanent zu hohe Luftfeuchtigkeit. Der Vermieter bezog sich auf die Modernität der Wohnung sowie auf deren Mangelfreiheit zur Abnahme und vermutete ein falsches Lüftungs- und Heizungsverhalten. Die Mieterin bestritt dies. Zur Klärung der Streifrage wurde eine gutachterliche Untersuchung eingeleitet.
In der Wohnung wurde eine Langzeitmessung des Raumklimas vorgenommen, Dauer ca. 10 Tage. In der Auswertung der Messdaten wurden Verläufe der Raumklimawerte festgestellt, welche für eine Feuchtigkeitszufuhr außerhalb des Einflussbereiches der Mieterin charakteristisch sind (hier: Anstieg der relativen Luftfeuchte in der Form einer Sättigungskurve bei annähernd gleichbleibender Raumtemperatur). Im vorliegenden Fall wurde auf nachstoßende Feuchtigkeit aus den noch nicht vollständig abgetrockneten Massivbauteilen geschlossen. Entsprechende Recherchen bestätigten, dass das Gebäude in sehr kurzer Zeit fertiggestellt wurde.
© Henry Pfeifer