Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern besteht in folgenden Bundesländern:
– Saarland (seit 2004)
– Sachsen-Anhalt (seit 2009)
– Mecklenburg-Vorpommern (seit 2006)
– Thüringen (seit 2008)
– Hamburg (seit 2005)
– Bremen (seit 2009)
– Hessen (seit 2005)
– Schleswig-Holstein (seit 2005)
– Rheinland-Pfalz (seit 2003)
– Niedersachsen (seit 2012)
– Baden-Würtemberg (seit 2013)
Noch keine Pflicht zum Einbau besteht in den Bundesländern
– Sachsen
– Brandenburg
– Bayern
– Berlin
– Nordrhein-Westfalen
Angaben Stand August 2013
Hinweise zur Installationspflicht: obwohl in verschiedenen Bundesländern per Gesetz vorgeschrieben, wird der Einbau von Rauchmeldern nicht kontrolliert. Dieser Umstand kann zum Risiko werden: ist ein installierter Rauchmelder nicht funktionstüchtig, können Versicherungen im Schadensfall die Zahlung verweigern. Einmal eingebaut, sollten Rauchmelder daher regelmäßig kontrolliert werden (gilt insbesondere für Vermieter und Hausverwaltungen). Und: in Kinderzimmern müssen zwei Rauchmelder installiert sein. Wenn jemand also den Arbeitsraum zum Kinderzimmer umwidmet, muss der Vermieter entsprechend informiert werden.
Empfehlung für Vermieter und Hausverwaltungen: verwalten Sie ihre Rauchmelder in unserem Brandschutzkataster (www.bs-kataster.de). Einmal eingetragen, werden Sie zuverlässig per Email informiert, sobald Wartungen / Batteriewechsel notwendig werden. Gleichzeitig werden die Maßnahmen dokumentiert. Das funktioniert sozusagen fast von selbst, ohne Aktenordner und ohne Excel-Listen.
© Henry Pfeifer