In einer Mietwohnung in einem sanierten Mehrfamilienhaus wurden durch die Mieter, ein junges Paar mit Kleinkind, Schimmelschäden bemängelt. Der Vermieter führte als Ursache ein schlechtes Heiz- und Lüftungsverhalten an. Er begründete dies damit, dass das Haus saniert sei und dass es sowohl in den Wohnungen darüber als auch darunter keine Schimmelprobleme gebe. Die Mieter holten sich daraufhin gutachterlichen Rat.
Der Befall war in der ganzen Wohnung verbreitet, zum Teil großflächig. Messungen der Sporenkonzentration erübrigten sich. Die Ursache offenbarte sich mit der Durchführung einer Thermographie und Messungen zu Raumklima und Bauteilfeuchtigkeit. Es wurde festgestellt, dass bei der Sanierung Maßnahmen zur Wärmedämmung einer Außenwand vergessen worden waren, hier konkret die Dämmung hinter einer Vorsatzschale. Dieser Sachverhalt ist eher selten, kann jedoch eintreten, wenn z.B. während der Bauphase das Bauunternehmen wechselt.
Den Mietern mit Kleinkind wurde unmittelbar nach dem Termin empfohlen, umgehend auszuziehen, um Gesundheitsschäden insbesondere bei dem Säugling zu vermeiden. Ein Untersuchungsbericht des Sachverständigen bewahrte sie dabei vor Schadensersatzansprüchen des Vermieters.
© Henry Pfeifer